Sicherheits- und Gesundheitskoordination

SiGeKo

Sicherheits - und Gesundheitskoordination

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wurde im Juni 1998 erlassen, um europaweit eine einheitliche Verordnung zu schaffen (Verantwortliche für Arbeitssicherheit). In den erstem Jahren wurde dieser Baustellenverordnung kaum Beachtung geschenkt, da durch die VOB vieles bzgl. Sicherheit am Bau geregelt ist. Mittlerweile achten die Gewerbeaufsichtsämter (GAA) jedoch mehr auf diese Verordnung und die Frage vor jeder Baumaßnahme stellt sich, ob man einen SiGeKo-Planer einschalten muss (Aktivitäten nach Baustellenverordnung).

Vorankündigung

Falls die Baumaßnahme in die Verordnung fällt, ist jeder Bauherr verpflichtet, zwei Wochen vor Baubeginn die Baumassnahme beim zuständigen GAA anzukündigen. Die Vorankündigung wird durch einen Architekten, Planer oder vorlageberechtigten Bauingenieur gestellt, sie kann aber auch vom Bauherrn selbst aufgegeben werden.

SiGeKo-Planung

Die SiGeKo-Planung basiert auf den Bauzeitenplan. Deswegen ist es wichtig den SiGeKo-Planer frühzeitig einzuschalten, um mit dem Projektleiter die zeitlichen Eckdaten festzulegen, wann welches Gewerk auf der Baustelle beginnt und wann es endet.

Aus diesen Eckdaten baut der SiGeKo-Planer sein Konzept auf und erstellt Zusammenhänge bezogen auf die Gefahrenquellen unter den verschiedenen Gewerken. Letztendlich wird ein Plan erstellt, auf dem die Gewerke bezogen auf die Gefahren vernetzt sind und wie diese Gefahrenquellen zu vermeiden sind.

Der Projektleiter darf auch der SiGeKo-Planer sein, sofern er eine entsprechende Ausbildung besitzt. Dies führt aber zu Konflikten, da oftmals aufgrund des zeitlich und finanziell enggesteckten Rahmens der Projektleiter gewisse Vorschriften nicht so eng auslegen würde wie ein eigens bestellter und somit unabhängiger SiGeKo-Planer.

Unterlage

Das erstellen einer Unterlage ermöglicht dem Bauherrn die optimale Wartung des Gebäudes. Schon in der Bauphase muss darauf geachtet werden, inwieweit Konstruktionen beispielsweise an der Fassade oder auf dem Dach angebracht werden müssen, um später Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können.

Der Bauherr erhält eine Mappe aus der dann ersichtlich ist, wie oft etwas gewartet werden muss und welche Gefahren entstehen, wenn die Wartungsarbeiten nicht durchgeführt werden.

SiGeKo-Teilnahmezertifikat

Nordlohne Architekten und Ingenieure
Andreas Huhn Architekt, M.Sc.
Thomas Nordlohne Bauingenieur, Dipl.-Ing.
Part mbB
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